Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Leistungen und Angebote der Webagentur Zug Paul Neuenschwander, nachfolgend "Webagentur Zug" genannt und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
2. Grundsatz einer kooperativen Zusammenarbeit
Die Webagentur Zug wird die Interessen des Kunden nach bestem Treu und Glauben ausführen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Agentur alle für die ordnungsgemässe Erledigung des Auftrages benötigen Daten vertraulich zur Verfügung stellen.
3. Angebote / Offerten
Angebote / Offerten sind unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung (Brief oder E-Mail) durch den Kunden gültig. Angebote sind 1 Monat ab Angebotsdatum gültig.
4. Anlieferung Text-, Bild- und Grafikmaterial
Die Webagentur Zug geht davon aus, dass sämtliches Text-, Bild- und Grafikmaterial revidiert und vollständig vom Kunden zur Verfügung gestellt und angeliefert wird.
Alles Text-, Bild- und Grafikmaterial muss in Besitz des Kunden sein oder der Kunde ist für deren Veröffentlichung berechtigt. Alle Daten müssen in entsprechender Qualität vorliegen.
Auf Wunsch offeriert Ihnen die Webagentur Zug Text- und Bildbearbeitungen oder deren Beschaffung (auch von Drittanbietern).
5. Korrekturen
In den Preisen ist der erste Korrekturdurchgang enthalten. Weitere Text-, Format-, Layout-, Bildkorrekturen etc. werden als zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Drittkosten
Sämtliche Drittkosten wie z.B. Bildbeschaffung, Übersetzung, Texterstellung, zusätzliche Suchmaschinenoptimierung etc. sind in den Preisen nicht enthalten. Auf Wunsch holt die Webagentur Zug gerne Offerten gegen Verrechnung des Aufwandes bei Drittanbietern ein.
7. Preise
Alle Preise verstehen sich ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen. Die Webagentur Zug ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
8. Zahlungsbedingungen
Die ersten 50% des Offertbetrages werden nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Die zweiten 50% sind nach Fertigstellung des Projekts fällig und wird mit allfälligen Zusatzleistungen verrechnet.
Zieht sich ein Projekt durch Verschulden des Kunden (z.B. stockende oder auslassende Datenlieferung etc.) in die Länge, kann die Webagentur Zug eine Teilzahlung der zweiten 50% in Erwägung ziehen.
Bei Bekanntwerden einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder Zahlungsverzug von genanntem Zahlungsziel sowie darauffolgender zweifacher Mahnung im Abstand von je 14 Kalendertagen, ist die Webagentur Zug zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. Bis dahin geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.
Alle Zahlungen müssen innert 14 Kalendertagen beglichen werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Webagentur Zug. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen.
10. Copyright
Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden entworfen, hergestellt oder produziert werden, unterliegen dem Copyright von Webagentur Zug.
Die Webagentur Zug bemüht sich um einen professionellen Webauftritt seiner Kunden.
11. Rechte von Bildern und Layout
Beim Einkauf von Bildmaterial aus Fotopools oder anderen Drittanbieter, gelten die dort erworbenen Bildrechte.
Durch Webagentur Zug retuschiertes Bildmaterial wird dem Kunden nach vollständiger Bezahlung uneingeschränkt und kostenfrei zur Nutzung und Verfügung gestellt.
Ohne ausdrücklichen Widerruf, darf die Webagentur Zug die realisierte Webseite mit einem Vermerk auf Webagentur Zug in der Fusszeile versehen und als Referenz in allen möglichen Medien (inkl. Social Media) verwenden.
12. Gut zur Onlineschaltung
Der Kunde erhält von der Webagentur Zug nach Fertigstellung der Webseite ein „Gut zur Onlineschaltung“, das er schriftlich (Brief oder E-Mail) bestätigen muss. Nach Eingang dieser Genehmigung schaltet die Webagentur Zug die neuerstellte Webseite online und das Projekt ist abgeschlossen.
Anschliessend wird die Endrechnung durch die Webagentur Zug gestellt.
13. Datenarchivierung
Im Preis inbegriffen ist eine Datenarchivierung der Enddaten ohne Gewähr. Die Webagentur Zug übernimmt keine Haftung für Datenverluste jeglicher Art und Weise, ist aber darum bemüht, den Erhalt der Daten bis zwei Jahre sicher zu stellen.
14. Haftung
Die Webagentur Zug haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Versendung von Arbeiten, Leistungen, Produkte, Vorlagen und Zugangsdaten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert der Webagentur Zug, alle Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Slogans, Logos, Bilder, Videos, Texte etc.) weltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung des Werks oder Mitteilung/Übermittlung/Ausführung einer Dienstleistung schriftlich bei der Webagentur Zug geltend zu machen, danach gilt das Werk/die Leistung als mangelfrei angenommen.
15. Liefer- und Abgabetermine
Webagentur Zug ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten, sofern diese im Vorfeld definiert wurden.
Die Webagentur Zug haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmass nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, können der Webagentur Zug nicht angelastet werden. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Webagentur Zug eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Webagentur Zug. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der Webagentur Zug. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Webagentur Zug – entbindet die Webagentur Zug ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Webagentur Zug sind auf ihre sämtlichen Geschäftsbereiche anzuwenden.
Gerichtsstand ist Zug und es gilt das Schweizer Recht. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für diese Bestimmung.
Zug, Januar 2019